
01.12.2010 | Mirko Heuer
Grundstückskauf über Entwicklungsgesellschaft Langenhagen
Geschäftszweckerweiterung für Verlustgeschäft im Eilverfahren
Es ist schon erstaunlich - je größer die Summen werden, über die diskutiert werden müsste, desto schneller sollen die Entscheidungsprozesse laufen. Vor ein paar Tagen haben wir im Rat eine Drucksache für einen Grundstückskauf erhalten und schon in zwei Wochen soll das alles besiegelt werden. Zeit für eine sinnvolle Beratung geschweige denn einen mit Fakten unterlegten Abwägungsprozess bleibt da wohl kaum. Die zugehörige Drucksache ist als öffentlich gekennzeichnet, verhandelt werden soll sie jedoch nicht öffentlich. Unsere Nachfrage warum dies so sein soll, blieb bisher unbeantwortet.
Aber um was geht es denn eigentlich? Es geht um den Erwerb einer Grundstücksfläche östlich der Walsroder Straße und direkt südlich angrenzend an die Elisabeth Arkaden. Für die Stadt Langenhagen sind diese Flächen sehr interessant, um die Stadtentwicklung an dieser Stelle voran zu treiben, daher ist es gut und richtig, dass über den Ankauf mit dem Eigentümer, der Stadt Hannover, verhandelt wird. Die jetzt von der Verwaltung herausgegebene Drucksache 2010/275 sieht einen Ankauf der Flächen durch die EL (Entwicklungsgesellschaft Langenhagen) vor. Um der EL den Ankauf zu ermöglichen, muss der Rat jedoch vorab den Geschäftszweck der EL erweitern, da diese bisher nur im Weiherfeld tätig werden darf, wozu sie letztendlich auch nur gegründet wurde.
Der derzeit aufgerufene Kaufpreis wird in einem aktuellen Artikel der Nordhannoverschen mit "unter 5 Millionen Euro" beziffert. Damit hatte die Presse offensichtlich aktuellere Informationen als die Ratsmitglieder - oder zumindest ein großer Teil der Ratsmitglieder (zumindest bis unsere Anfrage, siehe weiter unten, beantwortet wurde). Dass es zu einem Verlustgeschäft kommen wird, macht die Drucksache im Absatz 2 deutlich:
"Der Rat der Stadt Langenhagen ermächtigt Herrn Bürgermeister Fischer die EL über einen Gesellschafterbeschluss ausdrücklich anzuweisen, den Erwerb und die Entwicklung des im Lageplan dargestellten Bereiches vorzunehmen, auch wenn dieses neue Geschäftsfeld zu Verlusten bei der EL führen sollte."
Der eigentliche Grundstückserwerb bleibt letztlich Sache der EL, der Rat beschließt nur, der EL die Möglichkeit für den Erwerb einzuräumen. Das ist aber auch gleichzeitig der größte Knackpunkt an dieser mal eben zu beschließenden Geschäftszweckerweiterung - die EL als Wunschbrunnen, denn da liegt ja (so wörtlich einmal von einem SPD-Ratsmitglied transportiert) ein Batzen Geld. Trotzdem sollte der Rat doch wissen, auf was er sich hier einlässt. Die sonst übliche Wirtschaftlichkeit von Grundstücksgeschäften in der EL jedenfalls wird explizit ausgehebelt. Möglicher Vermarktungspreis, Nebenkosten, Grundstückslasten? Scheinbar Nebensache, wenn es schnell gehen muss. Statt sich über die grundsätzliche Ausrichtung der EL Gedanken zu machen und ein Konzept für die weitere Arbeit aufzustellen, wird im Vorbeigehen für alles was man sich so denken könnte, der Geschäftszweck erweitert. Als nächstes wird die EL sicherlich auch das Bad bauen und betreiben und auch da wird es dann wieder heißen: "auch wenn dieses neue Geschäftsfeld zu Verlusten bei der EL führen sollte."
Das ist auch der Grund für eine entsprechende Ratsanfrage der CDU-Fraktion, mit der versucht werden sollte, etwas Licht in das Dunkel der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu bringen. Leider wurden viele der Fragen nur oberflächlich beantwortet, was eine abschließende Bewertung doch eher einem Glücksspiel gleich kommen lässt. Warum zum Beispiel hat die Verwaltung es in 2009 bei einem möglichen Kaufpreis von 4,28 Millionen nicht für nötig gehalten, mit dem Rat über den Flächenerwerb zu sprechen, es jetzt aber besonders eilig, den Sack für 4,95 Millionen Euro zu zumachen? Die Antworten lassen mehr Fragen offen, als sie beantworten, aber urteilen Sie selbst (>> Fragen und Antworten als PDF lesen). Aus den Antworten ergibt sich auf jeden Fall, dass die Verwaltung keine Angaben zu einem möglichen Erlös machen kann. Das es ein Verlust wird ist klar, denn selbst wenn man den Quadratmeterpreis auf die Fläche rechnet kommt man nur auf rund 4,34 Millionen und diesen Preis zahlt kein Bauträger. Mit zwei von denen hat nämlich auch die CDU-Fraktion gesprochen und die kamen sogar nur auf rund 3,7 Millionen in ihrer Kalkulation. Rechnet man rund 5% Erwerbsnebenkosten hinzu, klafft hier eine Lücke (je nach Rechnung) von 1,5 - 0,86 Millionen. Mit den Haushaltsgrundsätzen "Wirtschaftlichkeit" und "Sparsamkeit", die Städte bei ihrer Haushaltsführung zu berücksichtigen haben, passt das in jedem Fall nicht zusammen.
20101127_LKNZ_Rat-beschliesst-Kauf-noch-[...].pdf
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20101201_LghEcho_HP_01.pdf
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20101201_HAZ_Hannover.pdf
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Öffentliche Beschlussdrucksache zum Grundstückskauf an der Walsroder Straße
2010-275-00.pdf
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2010-275-Plan.pdf
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Ratsanfrage nach §10 der GO des Rates
Ratsanfrage_SD2010-275_2010-11-28.pdf
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CDU-Ratsanfrage_zur-Drucksache-275-2010.pdf
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