CDU Fraktion im Rat der Stadt Langenhagen

Ihr Motor für Langenhagen, eine Stadt in Bewegung

19.11.2010 | Mirko Heuer

Fehler im Vergabeverfahren - wer bekommt den schwarzen Peter?

Aktuell sorgt die Drucksache 2010/241 für einiges Aufsehen, denn mit dieser Drucksache soll über die Vergabe weiterer Planungsleistungen für den Anbau am  Schulzentrum entschieden werden. In der Presse fand dies bisher nur Niederschlag in Form der Schlagzeile "SPD und Grüne für den Neubau" (Langenhagener Echo), was unterstellt, dass CDU und FDP eben gegen diesen Neubau seien. Dabei richtete sich unsere Kritik hauptsächlich gegen das gesamte Verfahren, mit dem dieser Anbau "geplant" wurde, nicht jedoch gegen den definitiv notwendigen Neubau von Klassenräumen und Mensa. Da auch der Verwaltung selbst Mitte dieses Jahres ein paar Bedenken kamen, hat diese ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und aufgrund dessen die genannte Drucksache gefertigt. Hierin empfiehlt man, auch die weiteren Planungsphasen freihändig zu vergeben. Zitiert wird unter anderem auch das Rechnungsprüfungsamt (RPA), das - entgegen der ursprünglichen Verwaltungsmeinung - auch noch empfehle, die letzte Planungsphase freihändig zu vergeben. Hier wurde jedoch das RPA nur unvollständig zitiert. Das RPA fordert die freihändige Vergabe der letzten Phase tatsächlich nur für den Fall, dass die Verwaltung zu der Entscheidung kommt, bereits die Phasen 3 und 4 freihändig zu vergeben. Die freihändige Vergabe als solches wird hingegen durchaus kritisch beleuchtet.

NHZ Bericht - Teil 1 (anklicken für PDF)NHZ Bericht - Teil 1 (anklicken für PDF)

Die Nordhannoversche Zeitung hat sich mit diesem Thema in Ihrer Ausgabe vom 18.11.2010 sehr ausführlich auseinander gesetzt. Wir empfehlen daher, dass Sie die folgenden Artikel lesen, um sich selbst eine Meinung zu bilden. Zu dem bereits zitierten Rechtsgutachten gehörte eine umfangreiche Anlage, auf die sich die Berichterstattung auch beruft. Da diese Anlage einige kritische Kommentierungen enthielt, wurde bereits wieder gemutmaßt, dass diese der Presse zugespielt wurde. Das war jedoch gar nicht nötig, da das Gutachten in diesem Fall inklusive Anlage der Presse ganz offiziell von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurde. Vielleicht ging man davon aus, dass sich keiner die Mühe macht, die mehr als 180 Vermerke zu lesen, zumal immer vier Seiten auf eine zusammenkopiert wurden, was die Lesbarkeit nicht eben erhöhte (ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

NHZ Berichterstattung - Teil 2 (anklicken für PDF-Dokument) NHZ Berichterstattung - Teil 2 (anklicken für PDF-Dokument)
NHZ Bericht - Teil 3 (anklicken für PDF)NHZ Bericht - Teil 3 (anklicken für PDF)

Ein Verstoß gegen die Vergabeordnung ist grundsätzlich nicht strafbar, es sei denn es ist tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden. Es geht in der ganzen Diskussion auch nicht darum - wie immer wieder unterstellt wird - den Anbau zu verzögern, sondern gerade darum, eine Rechtssicherheit herzustellen, um den weiteren Prozess eben gerade nicht, zum Beispiel durch eventuelle Klagen anderer Planungsbüros, weiter zu verzögern. Bereits die 2. Planungsphase hätte ausgeschrieben werden müssen. Es nicht zu tun war der erste Fehler. Der zweite bestand darin, dass in dem geschlossenen Architektenvertrag darauf verzichtet wurde, ein eingetragenes Änderungs-, Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht zugunsten der Stadt Langenhagen zu vereinbaren. Darum stehen wir jetzt überhaupt vor der Frage, ob schon die vorliegende Vorentwurfsplanung als ein „Werk der Baukunst“ im Sinne des Urheberrechtsschutzes zu bewerten ist.

Die Mitglieder der CDU-Fraktion jedenfalls bewerten das Risiko höher, an dem bisherigen Verfahren der freihändigen Vergabe festzuhalten, als ein ordentliches Vergabeverfahren nach VOF durchzuführen. Die Drucksache 2010/241 lehnen wir daher ab. Es ist schade, dass es überhaupt zu diesem "Schlagabtausch" kommen muss, denn die Verwaltung wurde frühzeitig auf entsprechende Bedenken hingewiesen, ohne jedoch weiter darauf einzugehen. Zuletzt wurde sogar unser  Vorschlag abgelehnt, ein Gespräch mit dem aktuellen Planungsbüro zu führen, um zu versuchen, eine einvernehmliche rechtssichere Lösung herbeizuführen.

Berichterstattung NHZ vom 18.11.2010 - Teil 1
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Berichterstattung NHZ vom 18.11.2010 - Teil 2
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Berichterstattung NHZ vom 18.11.2010 - Teil 3
NHZ_2010-11-18_Vergabe_Teil3.pdf
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Beschlussdrucksache 2010/241
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